Mögliche Alternative von FFP2 Masken im öffentlichen Nah- und Fernverkehr

AUTOR: Viktor Kotios

Veröffentlicht am: 20. Oktober 2022 | Veröffentlicht in: Infektionsschutz

Die vergangenen knapp zweieinhalb Jahre waren hinsichtlich der Corona-Vorgaben und -Regeln von stetigen Neuerungen geprägt. Teils galten unterschiedliche Vorgaben in den verschiedenen Bundesländern, dann änderten sich die Regeln, sodass manchmal nicht klar war, ob nun eine FFP2-Maske erforderlich ist oder eine OP-Maske ausreicht.

Bei der jüngst angekündigten Schutzmaßnahme von Bundesgesundheitsminister Lauterbach ist die Sachlage klar, denn ab Oktober sollen alle Fahrgäste, die älter als 14 Jahre sind, im öffentlichen Personenfernverkehr zum Schutz vulnerabler Gruppen eine FFP2-Maske tragen. Hierüber ist eine kontroverse Diskussion entbrannt, da von offiziellen Akteuren wie z.B. dem DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) oder dem RKI (Robert Koch-Institut) auf eine so genannte Erholungsdauer nach dem Tragen eines Atemschutzgerätes bzw. vorgeschriebene Pausenzeiten während des Tragens hingewiesen wird (Verweis Quellen). Auf den ersten Blick, scheint hier eine klassische Pattsituation vorzuliegen, denn Fahrgäste können ihre Reise kaum unterbrechen, um nach einer Tragedauer von 75 Minuten eine halbe Stunde „FFP2-Pause“ einzulegen.

Betrachtet man die Konstellation genauer, lässt sich die dahinterstehende Motivation nachvollziehen und gleichzeitig wird deutlich, welche Parameter angepasst werden müssen, um die Dauerdiskussion zu beenden:

Die Qualität einer Maske wird im Wesentlichen von zwei Faktoren bestimmt: Leckagewert und Filterleistung. Der Leckagewert wird maßgeblich vom passgenauen Sitz einer Maske bestimmt und oft auch als Dichtigkeit einer Maske bezeichnet. Hier erzielen FFP2-Masken aufgrund ihrer Geometrie im allgemeinen deutlich bessere Werte als OP-Masken, die locker am Gesicht des Trägers sitzen. Der zweite Faktor ist die Filterleistung, die durch das Masken-Material bestimmt wird. Bei hochwertigen FFP2-Masken handelt es sich hier um Vliese, die für den medizinischen Gebrauch zugelassen sind. Problematisch wird es hinsichtlich der aktuell diskutierten maximalen Tragedauer und evtl. erforderlicher Pausenzeiten vor allem dadurch, dass gängige FFP2-Masken meist wenig atmungsaktiv sind. Träger sprechen hier davon, dass man „keine Luft bekommt“, im Fachjargon wäre es „ein hoher Atemwiderstand“. Zählt man nun sprichwörtlich „eins und eins zusammen“, wird beim Dauereinsatz – sei es auf Reisen, im Job oder beim Arzt – eine dichte Maske benötigt, die trotzdem atmungsaktiv ist. Wie könnte die Lösung also aussehen?

Eine FFP2-Form scheint unumgänglich, denn es muss unbedingt verhindert werden, dass der Atemstrom ungehindert an den Seiten des Atemschutzes vorbeifließt. Eine optimale Filterleistung des Materials lässt sich durch die Nutzung hochwertiger medizinischer Vliese erreichen, die zudem maximal atmungsaktiv sind. Diese beiden Komponenten in Kombination und optimaler Ausprägung ermöglichen Eigen- und Fremdschutz sowie Tragekomfort.

Eine FFP2-Maske ist per se ein Hilfsmittel aus dem Arbeitsschutz, eine so genannte Staubschutzmaske, deren Filterleistung mit Paraffinöl testet wird, und war in der Vergangenheit aufgrund des akuten Handlungsbedarfs eine passende Kategorie im Vorgabenkatalog gegen die Corona-Pandemie. Die Pausenzeiten-Forderungen beziehen sich auf diese Kategorie FFP2, also auf wenig atmungsaktive Staubschutzmasken. Aus heutiger Sicht muss insbesondere dem Thema Atemwiderstand deutlich mehr Bedeutung beigemessen werden, denn Träger und Trägerinnen können durch diesen Faktor maßgeblich entlastet werden und das Dilemma rund um das Thema Pausenzeiten lässt sich nur lösen, wenn entwicklungsseitig an dieser Stellschraube gedreht wird. Ob ein Atemschutz dann die FFP2-Tests durchläuft, muss nachrangig bzw. obsolet sein, zählen doch im Wesentlichen die Werte Leckage und Atemwiderstand, wenn es um die Sicherheit von Masken geht.

Die Infektionsschutzmaske Zettl EMENDUS wurde mit Surrogat-Coronaviren getestet, um gezielt eine Schutzwirkung gegenüber Viren nachzuweisen und hat dabei Bestwerte erzielt (Link), die die Filterleistung von FFP2-Masken übertreffen. Dennoch ist sie keine FFP2-Maske, denn „Staubschutz“ liegt nicht im Fokus des Produkts. Zusätzlich überzeugt die Zettl EMENDUS durch 40% weniger Atemwiderstand bezogen auf die FFP2-Norm und liegt damit auch hier deutlich im Vorteil gegenüber der FFP2-Klasse. Trotz exzellenter Testergebnisse in den beiden entscheidenden Kernkriterien ist die Zettl EMENDUS bei der aktuellen Rechtslage nicht für den Einsatz im öffentlichen Personenfernverkehr zugelassen, wenn hier FFP2-Masken vorgegeben sind. Eine Anpassung der Anforderungskriterien an die zugelassenen Masken wäre sicher ein passender „Streitschlichter“, denn in der Sache muss der Schutz der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Gruppen gewährleistet sein – unabhängig von einer bestimmten Schutzklasse.

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